ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER VM-ULTRA VERTRAGSMANAGEMENT GMBH & CO. KG
1. Allgemeiner Geltungsbereich
(1.) Die VM-ULTRA GmbH & Co. KG (nachfolgend: VM-ULTRA) bietet die Vermittlung von Strom- und Gaslieferverträgen (nachfolgend: Belieferungsvertrag) zwischen Strom- bzw. Gasanbietern (nachfolgend: Anbieter) und Endkunden an.
(2.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit VM-ULTRA geschlossener Verträge.
(3.) Vertragsbedingungen von Kunden von VM-ULTRA erkennt VM-ULTRA grundsätzlich nicht an, es sei denn, dass VM-ULTRA ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(4.) Über Änderungen der AGB wird der Kunde jeweils in Textform informiert. Sofern der Kunde den Änderungen nicht innerhalb eines Monats in Textform widerspricht, gelten diese als akzeptiert. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Über diese Rechtsfolgen wird VM-ULTRA den Kunden bei der Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, können sowohl VM-ULTRA, als auch der Kunde das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
2. Zustandekommen des Vertrages mit VM-ULTRA
(1.) Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung der Dienste von VM-ULTRA.
(2.) Der Vertrag mit VM-ULTRA kommt durch ein Angebot des Kunden und der anschließenden Annahme durch VM-ULTRA zustande.
3. Registrierung und allgemeine Vertragspflichten des Kunden
(1.) Die bei der Registrierung anzugebenden Daten hat der Kunde vollständig und korrekt einzugeben. Falls der Kunde unrichtige oder falsche Angaben macht, ist VM-ULTRA dazu berechtigt, das Verhältnis zu kündigen und das Kundenkonto zu löschen.
(2.) Zur Wahrnehmung der Interessen des Kunden und zur wirksamen Abgabe notwendiger Willenserklärungen erteilt der Kunde VM-ULTRA eine dafür erforderliche Vollmacht. Hiermit bevollmächtigt der Kunde VM-ULTRA sämtliche für die Änderung der Lieferbeziehung erforderlichen Daten des Kunden an den zukünftigen Lieferanten weiterzuleiten. Der Umfang dieser Vollmacht wird im Folgenden erläutert: Abschluss, Kündigung und Änderung von Lieferverträgen aufgrund von Wechselaufträgen, Preiserhöhungen, Umzügen und sonstigen Vorgängen. Weitergabe der Bankverbindung an den ausgewählten Lieferanten zur Abwicklung der Lieferbeziehung und sofern erforderlich, die Zustimmung zur Einziehung der Forderung des Lieferanten. Dazu bevollmächtigt der Kunde VM-ULTRA dem Lieferanten im Namen und im Auftrag des Kunden ein SEPA-Mandat zu erteilen. Dadurch wird dem Lieferanten das Recht eingeräumt, Zahlungen vom Bankkonto des Kunden einzuziehen. Der Kunde kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zugleich gelten die jeweiligen vertraglichen Regelungen zwischen dem Kunden und dem Lieferanten. Einsichtnahme der beim Anbieter und Betreiber hinterlegten Wechsel- und Vertragsdaten. Dies sind insbesondere Angaben zum Energieverbrauch, der Laufzeit, der Preise, Rechnungen, Online-Zugänge und E-Mailbenachrichtigungen des Lieferanten. Kommunikation mit dem Versorger zum Erhalt von Vertragsinformationen und zur Vornahme von Vertragsänderungen im Auftrag des Kunden. Erteilung von Untervollmachten, soweit diese zur Vertragserfüllung erforderlich sind, um die vorstehend benannten Leistungen umsetzen zu können, so dass ein Lieferantenwechsel möglich ist.
(3.) Der Kunde verpflichtet sich, die erhaltenen Auftragsbestätigungen sowie die Vertragsunterlagen unverzüglich auf deren Korrektheit zu überprüfen. Sollten dabei Fehler bzw. Abweichungen vorliegen, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, VM-ULTRA unverzüglich darüber zu informieren. Erhält der Kunde die Bestätigung über das Zustandekommen eines neuen Liefervertrags direkt vom Lieferanten, so wird dieser VM-ULTRA über den Vertragsstart, und die Konditionen umgehend informieren.
(4.) Der Kunde ist verpflichtet, die Tätigkeit von VM-ULTRA bestmöglich zu unterstützen. Sofern durch eine fehlende Unterstützung des Kunden Erklärungen, wie beispielsweise Kündigungen oder Vertragsabschlüsse, für VM-ULTRA nicht oder nur verspätet übermittelbar sind, hat VM-ULTRA hierfür nicht einzustehen. Die erhobene jährliche Grundgebühr bleibt in jedem Fall bestehen und ist unantastbar.
(5.) Kommt der Kunde seiner Übermittlungspflicht von wichtigen schriftlichen Benachrichtigungen bzw. wichtigen Informationen von Energieversorgern gegenüber VM-ULTRA nicht nach und resultieren hieraus Probleme im Vertragsmanagementprozess, so behält sich VM-ULTRA das Recht vor den hieraus entstandenen Mehraufwand insbesondere zur Beschaffung von Informationen und zur Klärung der hieraus resultierenden Probleme mit einem Stundensatz von 90,00 € (exkl. MwSt.) zu vergüten und dem Kunden in Rechnung zu stellen.
(6.) Sofern der Kunde eine E-Mail-Adresse hinterlegt und somit der elektronischen Kommunikation zugestimmt hat, ist dieser dafür verantwortlich, dass die bei VM-ULTRA im „Mein Portal“ Kundenkonto hinterlegte E-Mailadresse ordnungsgemäß funktioniert und diese Nachrichten beim Kunden zur Kenntnis genommen werden können. Insbesondere hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die von VM-ULTRA übersandten E-Mails nicht als Spam qualifiziert werden und damit vom Kunden nicht gelesen werden.
(7.) Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Vertragslaufzeit des Dienstvertrages zwischen ihm und VM-ULTRA, neben VM-ULTRA keine weiteren Energieberater oder Energiemakler mit der Erbringung einer Leistung zu beauftragen, die dem Gegenstand dieses Vertrages entspricht.
4. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (VM-ULTRA [Anschrift und sonstige Kontaktmöglichkeit]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail [kuendigung@vm-ultra.de]) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Besondere Hinweise zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn VM-ULTRA die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und Sie gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch VM-ULTRA verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
5. Energievertragsmanagement
5.1. Tätigkeit
(1.) VM-ULTRA handelt stets als Erklärungsbotin des Endkunden um Belieferungsverträgen zwischen Anbietern und Endkunden zu vermitteln. Um für den Endkunden finanzielle Vorteile zu erzielen, wird VM-ULTRA regelmäßig, zumeist jährlich, für den Endkunden Verträge mit Anbietern begründen und kündigen. Hierzu hat der Endkunde VM-ULTRA eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.
(2.) VM-ULTRA wird insbesondere Verträge mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten vermitteln. VM-ULTRA behält sich aber das Recht vor, im Einzelfall auch Verträge mit einer längeren Laufzeit zu vermitteln, insbesondere wenn dadurch in Zeiten starker Preiserhöhungen ein besseres Einsparungspotential für den Endkunden möglich erscheint.
(3.) VM-ULTRA wird regelmäßig selbst den Anbieter und das Angebot für den Vertragsschluss auswählen. Auch die Energiequelle (Energiemix, regenerativ, konventionell) wird regelmäßig durch VM-ULTRA bestimmt, wobei VM-ULTRA einen Strommix mit hohem Anteil an regenerativen Energien bevorzugt. VM-ULTRA legt großen Wert auf ökologisch erzeugte Energie aus regenerativen Energiequellen. VM-ULTRA wählt hinsichtlich der Anbieter bevorzugt solche aus, welche monatliche Abschlagszahlungen anbieten. Gleiches gilt für die Wahl von Anbietern mit Doppeltarifzähler. Dem Endkunden steht es frei, gegenüber VM-ULTRA neben der gewünschten Energiequelle und der Zählerart auch einzelne Anbieter bzw. Angebote zu bestimmen. VM-ULTRA wird sich in einem solchen Fall bemühen einen entsprechenden Vertrag mit den gewünschten Komponenten/Anbieter zu vermitteln.
(4.) VM-ULTRA wird die entsprechenden Anbieter und Angebote vergleichen, auswählen und den Vertragsabschluss vornehmen. VM-ULTRA agiert unabhängig eines Rankings von Vergleichsportalen oder Provisionen nach eigenen Kriterien. VM-ULTRA schließt ein insgesamt günstigeres Angebot für den Auftraggeber ab. Dabei garantiert VM-ULTRA aber nicht, dass das von VM-ULTRA ausgewählte Angebot das preisgünstigste Angebot am Markt ist.
(5.) VM-ULTRA wird alle im Belieferungsverhältnis zwischen Anbieter (künftige und bisherige) und Endkunden erforderlichen Daten für den Endkunden übermitteln.
(6.) Sofern ein von VM-ULTRA vermitteltes Belieferungsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Endkunden, insbesondere wegen fehlender Bonität des Endkunden, nicht zustande kommt, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsbeziehung des Endkunden zu VM-ULTRA. VM-ULTRA kann insbesondere in einem solchen Fall keine Garantie dafür übernehmen, dass in jedem Fall ein Anbieterwechsel zwischen Auftraggeber und einem Energieversorger zustande kommt. Sofern hieraus Probleme im Vertragsprozess mit Energieversorgern resultieren und VM-ULTRA für eine Korrektur bzw. einen weiteren Vertragswechsel sorgen muss, behält sich VM-ULTRA vor, den unter Punkt 3.5 genannten Stundensatz nach angefallenem Arbeitsaufwand zu berechnen.
(7.) Auch im Falle eines gescheiterten Belieferungsverhältnisses, bspw. wegen fehlender Bonität des Endkunden, besteht gegenüber den lokalen Grundversorgern ein Anspruch auf Energielieferung.
(8.) VM-ULTRA behält sich für den Fall einer Preiserhöhung durch den Anbieter vor, dass dadurch bestehende Sonderkündigungsrecht zu nutzen.
(9.) VM-ULTRA ist berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen.
5.2. Vegütung
(1.) Für Gewerbekunden erhebt VM-ULTRA für seine Tätigkeiten eine jährliche Grundgebühr in Höhe von 24,00 € (inkl. MwSt.) pro Zähler, die mit Abschluss des Vermittlungsvertrages zwischen VM-ULTRA und dem Endkunden fällig wird. Diese Grundgebühr fällt unabhängig von der Vermittlung von Belieferungsverträgen mit Anbietern an. Diese Regelung trifft nicht auf Privatkunden zu.
(2.) Darüber hinaus erhält VM-ULTRA hinsichtlich des Belieferungsvertrages bei Privatkunden (§ 13 BGB) und Gewerbekunden (§ 14 BGB) eine Gebühr von 19% (inkl. MwSt.) des kalkulierten Ersparnisses bei Vertragsschluss (Ersparnisbeteiligung). VM-ULTRA wird die Ersparnisbeteiligung dem Endkunden 6 – 8 Wochen nach Belieferungsbeginn durch den Anbieter in Rechnung stellen. VM-ULTRA behält sich vor, von dieser Regelung abweichende Zeitpunkte zur Rechnungsstellung festzulegen. Sofern die Energie, die durch einen von VM-ULTRA vermittelten Belieferungsvertrag, vom Endkunden sowohl der privaten wie auch der geschäftlichen Nutzung zugeführt wird, wird, sofern der Endkunde nichts Gegenteiliges nachweist, von einer überwiegend geschäftlichen Nutzung ausgegangen, weswegen die Ersparnisbeteiligung für eine Gewerbekundennutzung angesetzt wird.
(3.) Die Ersparnis berechnet sich dabei anhand der folgenden Faktoren:
a. Verbrauchspreis
b. Abnahmemenge
c. Grundgebühr
d. Realisierbare Einmaleffekte (insb. Neukundenbonus, Sofortbonus, sonstiger Bonus [bspw. Erstwechsler-Bonus usw.])
Die Ersparnis berechnet sich aus der Differenz der bisherigen jährlichen Kosten (Grundgebühr, Abnahmemenge und Verbrauchspreis des aktuellen Vertrags bzw. der Grundversorgung) und der voraussichtlichen künftigen jährlichen Kosten (Grundgebühr, Abnahmemenge und Verbrauchspreis des künftigen Vertrags), wobei für die künftigen jährlichen Kosten auch realisierbare Einmaleffekte, wie insbesondere Boni, hinzugerechnet werden. Sofern der Endkunde keinen Nachweis über die bisherigen jährlichen Kosten erbringen kann, errechnet sich die Ersparnis aus dem Vergleich der Bedingungen der Grundversorgung am Wohnsitz des Endkunden mit den voraussichtlichen künftigen jährlichen Kosten wie dargestellt. Im Falle einer Sonderkündigung wegen einer Preiserhöhung durch den Energieversorger werden zur Berechnung des Ersparnisses die hypothetischen ohne Kündigung anfallenden Preise nach der Preiserhöhung herangezogen.
(4.) Im Falle eines Erstbezugs bzw. Umzugs des Kunden wird der an der Lieferadresse aktuell gültige Grundversorgertarif und der von VM-ULTRA ermittelte voraussichtliche Jahresverbrauch, der anhand von dem Kunden getätigten Angaben auf der VM-ULTRA Internetseite, im „Mein Portal“ Kundenkonto, der ULTRANAUTEN-App oder dem VM-ULTRA Datenerhebungsbogen kalkuliert wird, als Vergleichsbasis für die Kosteneinsparung herangezogen. Dem Kunden steht es frei auf dem Datenerhebungsbogen im Freitextbereich unter dem Punkt “Anmerkungen“ bei Vertragsabschluss einen eigenen realistischen Verbrauchswert anzugeben. Ebenso bieten wir auf der VM-ULTRA Internetseite, der ULTRANAUTEN-App und im „Mein Portal“ Kundenkonto die Möglichkeiten an die Verbrauchswerte einzugeben und anzupassen. Weicht dieser, vom Kunden angegebene Verbrauchswert stark von einem realistischen Verbrauchswert ab, so behält sich VM-ULTRA das Recht vor den Verbrauchswert nachträglich anzupassen.
5.3. Zahlungsmodalitäten
(1.) Die Zahlungsabwicklung der zwischen dem Endkunden und den Anbietern zustande gekommenen Belieferungsverträge erfolgt direkt in diesem Verhältnis. Für die fristgerechte Bezahlung ist allein der Endkunde verantwortlich.
(2.) Die Grundgebühr sowie die Ersparnisbeteiligung werden über die von VM-ULTRA akzeptierten Zahlungsarten beglichen. Diese sind derzeit SEPA-Lastschriftverfahren und Überweisung.
(3.) Bei einer Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren ermächtigt der Endkunde VM-ULTRA widerruflich, die entsprechenden Geldbeträge (Grundgebühr bzw. jeweilige Ersparnisbeteiligung) von dem durch den Endkunden angegebenen Girokonto per Lastschrift einzuziehen. Sollte das Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Sofern die Zahlungsart SEPA-Lastschriftverfahren gewählt wird, bestätigt der Endkunde mit Angabe des Girokontos, dass er zum Bankeinzug über das entsprechende Girokonto berechtigt ist. Er ist dazu verpflichtet eine ausreichende Deckung auf dem angegebenen Girokonto zu gewährleisten sowie im Nachgang zur Bezahlung alle Handlungen zu unterlassen, die zu einer unberechtigten Rückbelastung führen können. Rücklastschriften sind mit einem hohen Aufwand und Kosten für VM-ULTRA verbunden. Im Fall einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen Erlöschen des Girokontos oder unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers) ermächtigt der Endkunde VM-ULTRA, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Endkunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu tragen. Weitergehende Forderungen bleiben vorbehalten. VM-ULTRA behält sich vor, im Falle einer unberechtigten Rücklastschrift durch den Kontoinhaber den hierdurch entstandenen Mehraufwand mit dem unter Punkt 3.5 genannten Stundensatz nach angefallenem Arbeitsaufwand zu berechnen. Dem Endkunden steht es frei, nachzuweisen, dass durch die Rücklastschrift geringere oder gar keine Kosten entstanden sind. Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Basislastschriftverfahren (falls möglich über das SEPA-Firmenlastschriftverfahren) bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug. Die Frist für eine Vorabankündigung (Pre-Notification) wird bei CORE, der Standard-Lastschrift, bei einer Erstlastschrift (FRST) bzw. Einmallastschrift (OOFF) auf 5 Tage und bei Folgelastschrift (RCUR) auf 2 Tage verkürzt. Bei der SEPA-Firmenlastschrift auf 1 Tag verkürzt.
6. Elektronische Kommunikation
Wenn Sie einen VM-ULTRA Service nutzen oder E-Mails, Textnachrichten oder andere Mitteilungen von Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät an uns senden, kommunizieren Sie mit uns elektronisch. Wir werden mit Ihnen auf verschiedene Art und Weise elektronisch kommunizieren, z.B. über E-Mail, Textnachrichten, In-App Push Nachrichten oder auch durch die Veröffentlichung elektronischer Nachrichten oder sonstiger Kommunikation auf unserer Internetseite oder im Rahmen anderer VM-ULTRA Services. Für vertragliche Zwecke stimmen Sie zu, elektronische Kommunikation von uns zu erhalten und Sie stimmen zu, dass alle Rechnungen, Zustimmungen, Benachrichtigungen, Veröffentlichungen und andere Kommunikation, die wir Ihnen elektronisch mitteilen insofern keine Schriftform erfordern, es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschriften erfordern eine andere Form der Kommunikation.
7. Vertragsdauer und Kündigung
(1.) Das Vertragsverhältnis zwischen Endkunde und VM-ULTRA besteht auf unbestimmte Zeit.
(2.) Der Vermittlungsvertrag zwischen Endkunde und VM-ULTRA kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3.) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Kunde vorsätzliche unrichtige Angaben im Rahmen der Registrierung macht oder gegen vertragliche Pflichten verstößt und die Pflichtverletzung auch nach Aufforderung durch VM-ULTRA nicht unterlässt. VM-ULTRA kann den Vertrag jederzeit beenden und das Benutzerkonto des Kunden löschen, wenn der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, insbesondere wenn der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Darüber hinaus ist eine Kündigung jederzeit möglich, wenn der Kunde gegen gesetzliche Regelungen verstößt.
(4.) Die Kündigung hat keine Auswirkung auf etwaige Vergütungsansprüche seitens VM-ULTRA, sofern diese vor Vertragsablauf begründet wurden.
(5.) Jede Kündigung muss entweder schriftlich, in Textform oder im „Mein Portal“ Kundenkonto erfolgen. Sofern die Kündigung in Textform insbesondere als E-Mail erstellt wird, so soll diese an die E-Mail-Adresse kuendigung@vm-ultra.de versendet werden.
8. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht, Zugriff auf das Angebot
(1.) Die Seite sowie die ihr zugrunde liegende Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Bereitstellung zur Nutzung im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf die Urheberrechte dar. Sämtliche Urheber-, Schutz- oder Nutzungsrechte verbleiben bei VM-ULTRA.
(2.) Nicht erlaubt ist eine kommerzielle Nutzung der bereitgestellten Daten im Verkehr mit Dritten zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbständigen beruflichen Tätigkeit im Bereich der Vermittlung von Leistungsverhältnissen. Dazu zählen insbesondere jede Art von Vermittlungs-, Makler-, Handels- und Informationsdienstleistungstätigkeiten sowie anderer damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
(3.) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Nutzung gilt eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro 2.500,00 als vereinbart. VM-ULTRA ist dabei berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen (Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs). Unbeschadet der Vertragsstrafe ist VM-ULTRA berechtigt, weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen und den Nutzer von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen. Zudem hat VM-ULTRA das Recht weitere Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Beseitigung, geltend zu machen.
9. Datenschutz
Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt nur, sofern der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat oder die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Näheres ist der ausführlichen Datenschutzerklärung von VM-ULTRA zu entnehmen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Anwendbares Recht
Für den Vertrag zwischen dem Kunden und VM-ULTRA und alle Streitigkeiten hieraus gilt in der Regel das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland können sich unabhängig von der konkreten Rechtswahl stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.
10.2. Nebenabreden/Schriftformerfordernis
Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch, soweit die Schriftform abgedungen werden soll.
10.3. Verantwortlichkeit, Haftungsbegrenzung
(1.) VM-ULTRA haftet für alle Schäden, die sie, einer ihrer gesetzlichen Vertreter, oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
(2.) VM-ULTRA haftet ferner unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung VM-ULTRAs oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter, oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe beruhen. Für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen von VM-ULTRA zu vertretenden Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beruhen, haftet VM-ULTRA nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Vertragswesentliche Pflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des mit VM-ULTRA bestehenden Vermittlungsvertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen haftet VM-ULTRA nicht.
(3.) VM-ULTRA haftet nicht für das Zustandekommen oder die Beendigung eines Belieferungsvertrages zwischen Anbieter und Endkunden sowie daraus entstehende Schäden, es sei denn VM-ULTRA hat derartige Schäden in vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Weise verursacht.
(4.) VM-ULTRA übernimmt die übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und versucht nach bestem Wissen und Gewissen dem Kunden eine Ersparnis für seine Lieferverträge zu erzielen. VM-ULTRA gewährleistet jedoch nicht, sämtliche am Markt befindlichen Lieferanten in dem konkreten Angebotsspektrum für die Anbietung der Wechselleistung einzubeziehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn VM-ULTRA Zweifel an der Seriosität eines Lieferanten oder eines konkreten Tarifs oder bestimmte Tarife als für den jeweiligen Kunden als nicht geeignet einstuft (z.B. Sozialtarife oder verbrauchsabhängige Tarife sowie solche mit der Pflicht zur Leistung von Vorauszahlungen).
(5.) VM-ULTRA ist bei der Ermittlung der Angebote der Lieferanten um ständige Aktualität und Richtigkeit bemüht. Die leistungs- und produktbezogenen Informationen, insbesondere zu Leistungsumfang, Preisen und Konditionen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Lieferanten. VM-ULTRA unterzieht die Angebote der im Portfolio befindlichen Lieferanten einer regelmäßigen Kontrolle hin auf Aktualität, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben des jeweiligen Lieferanten. Eine Haftung für eine nicht erfolgte Information über geänderte Lieferbedingungen ist jedoch ausgeschlossen, soweit VM-ULTRA darauf keine Einflussnahmemöglichkeit hat.
(6.) VM-ULTRA übernimmt keinerlei Haftung für die Verfügbarkeit der am Markt befindlichen Lieferverträge. Die Verantwortlichkeit dafür liegt bei den jeweiligen Lieferanten, mit dem zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ein Liefervertrag geschlossen wird oder geschlossen werden soll. Keine der angebotenen Informationen stellt eine Zusage, Garantie oder Zusicherung durch VM-ULTRA dar.
(7.) VM-ULTRA ist bemüht, die vom Kunden übermittelten Daten und Unterlagen unverzüglich an den Lieferanten zu übermitteln. Sollten jedoch Netzwerkausfälle oder andere technische Störungen auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs von VM-ULTRA liegen, kann eine rechtzeitige Verarbeitung der Informationen nicht garantiert werden.
(8.) VM-ULTRA haftet nicht für fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Kunden, die unmittelbare Auswirkungen für den Liefervertrag bzw. den Neuabschluss eines Liefervertrages haben. Ebenso scheidet eine Haftung für einen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Angaben nicht abgeschlossenen Liefervertrag aus. Darüber hinaus haftet VM-ULTRA nicht für unzureichende oder unterlassene Mitwirkung des Kunden unter Berücksichtigung der in 3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichneten Pflichten des Kunden.
11. Haftungsausschluss für Dritte
Für Handlungen Dritter, die nicht dem Einflussbereich von VM-ULTRA zugeordnet werden können, haftet VM-ULTRA nicht.
11. Salvatorische Klausel / Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ein Teil einer solchen Bestimmung unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.